Wir sind mit vielen unserer Praxen aktiv im Gespräch und suchen gemeinsam nach Lösungen, damit die Mitarbeiter, die aus unserer Sicht in der Regel maßgeblich am bisherigen Praxiserfolg beteiligt waren, nicht als die großen Verlierer aus der Corona-Krise gehen. Denn was bleibt denn bei einem Bruttolohn von z.B. 2.000 € brutto für die Mitarbeiter in der Praxis bei Kurzarbeit wirklich über? Das wird so manche Mitarbeiterin in eine dramatische Schieflage bringen.

Zeigen Sie als Praxisinhaber/in soziale Kompetenz und binden Sie Ihre Mitarbeiter heute für die Zeit nach Corona an Ihre Praxis. Sofern es Ihre Praxisliquidität zulässt, stocken Sie das Kurzarbeitergeld auf. Sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an. Ich bin mir sicher, dass Ihre Mitarbeiter diese Geste nach Corona nicht vergessen werden und Sie somit für eine nachhaltige Bindung der Mitarbeiter an Ihre Praxis sorgen.

Sie möchten weitere Impulse für die Bindung von Mitarbeitern an Ihre Praxis? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere Homepage unter www.diepraxisentwickler.de

Bleiben Sie und Ihr Unternehmen Zahnarztpraxis gesund!

Ihr Praxisentwickler Team