Sie möchten einen neuen Zahnarzt einstellen, sind sich aber unsicher, wie hoch das Gehalt ausfallen darf?

Diagnostik: Worauf Sie bei der Gehaltsverhandlung achten sollten

Immer wieder werden wir gefragt, welches Gehalt für einen angestellten Zahnarzt marktgerecht ist. Pauschal lässt sich das nicht mit einer bestimmten Summe beantworten. Dass ein 48- jähriger Zahnarzt in München ein höheres Gehalt erwarten wird als ein junger Kollege, der im ländlichen Raum arbeitet und gerade aus der Assistenzzeit kommt, ist logisch. Neben regionalen Unterschieden spielen aber auch die Berufserfahrung sowie mögliche Spezialisierungen eine wichtige Rolle, wenn es um die Gehaltsfrage geht.

Im Praxisalltag haben sich gewisse Gehaltsstrukturen entwickelt, die wir an dieser Stelle näher beleuchten wollen: Die Höhe des Gehalts ist Verhandlungssache, da keine Tarifverträge existieren. Üblicherweise wird zu dem Festgehalt eine zusätzliche Beteiligung an den von dem angestellten Zahnarzt geleisteten Honorarumsätzen vereinbart. Hierbei handelt es sich in der Regel um 20 bis 30 Prozent.

Das monatliche Festgehalt für angestellte Zahnärzte wird geringer angesetzt, wenn sie am Umsatz beteiligt werden. Das Fixgehalt ist in großen Teilen von der Berufserfahrung und einer möglichen Spezialisierung, sofern sie für die Praxis von Vorteil ist, abhängig. Die Bandbreite reicht von ca. 3.000 € brutto bis zu 6.000 € brutto. 

Eine Umsatzbeteiligung wird nur auf den durch den angestellten Zahnarzt erwirtschafteten Honorarumsatz gewährt. Beteiligungen auf Laborumsätze (z.B. im Fall eines Eigenlabors) werden in der Regel nicht gezahlt und bilden eher die Ausnahme. Die Beteiligung reicht von ca. 20 % bis in der Spitze von 30 %. Die Umsatzbeteiligung bedeutet auch für Sie als Praxisinhaber mehr Wirtschaftlichkeit.

Therapie: Fixgehalt und Umsatzbeteiligung als beliebte Kombination

Grundsätzlich besteht die Umsatzbeteiligung aus drei Bestandteilen: einem Fixgehalt, einer Honorarbeteiligungsquote und einer Honorarschwelle. Die Honorarschwelle ergibt sich aus dem Fixgehalt. Es muss berechnet werden, wie viel Honorar erwirtschaftet werden muss, um das Fixgehalt zu erreichen.

Beachten Sie dabei nicht nur die Kosten für das Honorar Ihres Angestellten inklusive aller Nebenkosten, sondern auch anteilig die Kosten für Miete, Inventar, Stuhlassistenzen und weiteren Allgemeinkosten. Pauschal empfehlen wir daher den vier- bis fünffachen Bruttolohn als Honorarschwelle zu Grund zu legen.

Konkret hieße das bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro, dass der Angestellte ab einem Honorarumsatz von 16.000 Euro (vierfach), bzw. 20.000 Euro (fünffach) an den Honorarumsätzen, die über diese Summe hinausgehen, mit 20 bis 30 Prozent beteiligt wird.

Ihr angestellter Zahnarzt wird motiviert sein, den Umsatz Ihrer Praxis zu steigern, weil er selbst direkt davon profitiert.

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